Leistungsauftrag
1. Grundlage
Gestützt auf
- das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG; SR 747.201) vom 03.10.1975,
- die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung (BSV; SR 747.201.1) vom 08.11.1978,
- Gemeindegesetz (GG; LS 131.1) vom 20.04.2015,
- § 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (LS 747.1) vom 02.09.1979,
- die Artikel 19 - 30 der Interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee (LS 747.2) vom 04.10.1979,
- die §§ 14 - 20 der Verordnung über die Schifffahrt auf zürcherischen Gewässern (Schifffahrtsverordnung; LS 747.11) vom 07.05.1980,
- § 11 des Gesetzes über die Besteuerung von Schiffen (Schiffssteuergesetz; LS 747.12) vom 01.12.1996,
- die Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck vom 01.01.2016,
- die Anschlussverträge zwischen der Politischen Gemeinden Meilen und den Gemeinden Uetikon am See und Männedorf per 01.01.2021,
- weitere Eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, soweit deren Vollzug die Obliegenheiten die Trägergemeinde und die Anschlussgemeinden betreffen bzw. beeinflussen,
betreiben die Gemeinden Meilen, Uetikon am See und Männedorf (Vertragsgemeinden) einen gemeinsamen Seerettungsdienst (SRD).
2. Auftrag
Der SRD wird das ganze Jahr hindurch gewährleistet, wobei in den wärmeren Jahreszeiten (April bis Oktober) ein Pikettdienst am oder auf dem See während den Wochenenden sowie an Feiertagen gewährleistet wird. Das Einsatzgebiet ist das Seegebiet der Vertragsgemeinden und erstreckt sich von der Grenze Meilen / Herrliberg bis zur Grenze Männedorf / Stäfa jeweils bis zur Seemitte. Bei Notwendigkeit kann das Einsatzgebiet auch über diese Grenzen hinaus ausgedehnt werden.
3. Übersicht über die Dienstleitungen und Aufgaben
Der Seerettungsdienst
- überwacht das Einsatzgebiet bei Sturmwarnung und Seegfrörni;
- leistet in Seenot geratenen Personen sowie bei Unfällen auf dem See Hilfe;
- alarmiert unverzüglich die Polizei bei Personen-, Umwelt- und grösseren Sachschäden;
- leitet Rettungsaktionen bis zum Eintreffen der Polizei und unterstützt diese bei Einsätzen, Suchaktionen sowie bei der Überwachung des Schiffsverkehrs in den Uferzonen und bei der Durchsetzung der Gewässerschutz-Vorschriften;
- führt die Bergung von Schiffen und deren Ausrüstung sowie von anderen Gegenständen durch;
- gewährleistet die Kontrolle der Bojen und deren Geschirr zur Prävention vor grösseren Sachschäden und führt auf Auftrag auch Unterwasserarbeiten aus;
- verfügt bei Rettungseinsätzen, im Rahmen der geltenden Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit, über die Weisungsbefugnis gegenüber den Seebenützern und Drittpersonen;
- kann zur Überwachung und Begleitung von Veranstaltungen am, auf und im Wasser aufgeboten werden;
- kann im Auftrag der Vertragsgemeinden weitere Aufgaben ausführen.
Die Einzelheiten zu den einzelnen Dienstleistungen und Aufgaben des SRD sind im Dienstreglement festgelegt.
4. Zusammenarbeit
Der SRD arbeitet im Rahmen der Auftragserfüllung mit den anderen Rettungsorganisationen und Dienststellen der Gemeinden sowie mit anderen Organisationen am See zusammen. Die Zusammenarbeit ist zu planen und mittels gemeinsamer Übungen zu erproben.